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Schülerkonferenz
Die Schülerkonferenz besteht aus den Schülersprechern der Sekundarstufe I und den Schülersprechern der Klassen 4 -6 als beratende Mitglieder. Sie vertritt die schulischen Interessen aller Schüler und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft dieser. Die Konferenz wählt aus ihrer Mitte eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher der Schule, desweiteren fünf Mitglieder der Schulkonferenz, ein Mitglied des Kreisschülerrates und die beratenden Mitglieder der Elternkonferenz, der Lehrerkonferenz und der Fachkonferenzen. Sie kann bis zu drei Vertrauenslehrer wählen, die mit beratender Stimme an den Konferenzen teilnehmen. Ein Mitglied der Schulleitung sollte auf Wunsch an der Konferenz teilnehmen. Die Konferenz kann zweimal im Schulhalbjahr während der Unterrichtszeit einberufen werden.
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